Bushaltestellen für alle…. Kinderwagen, Rollatornutzer, Rollstuhlfahrer, sehbehinderte und blinde Personen…..

   

 

Beispiel für eine getrennte Überquerungsstelle mit  differenzierten Bordhöhen an ungesicherter Überquerung (nach H BVA)

 

In Ostfildern gibt es insgesamt 67 Bushaltestellen.

In Ruit 13, Nellingen 17, Scharnhausen 15, Kemnat 12, Parksiedlung 6, SchaPa 4.

Davon sind bereits 21 barrierefrei.

Blindenleitlinien, die erhaben und farblich kontrastreich sind, helfen blinden und stark sehbehinderten Personen, sich zu orientieren.

Kinderwagen, Rollatorfahrer*innen und Rollstuhlfahrer*innen können ebenso problemlos in den Bus gelangen.

Der erhöhte Busbahnsteig (ca.19 cm) und die Höhe des Busses (absenkbar) sind aufeinander abgestimmt. 

Vorher

Nachher

 

 

 

 

 

 

 

Doppelquerung DIN 18040-3 DIN 32984  Quelle: Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur ADAC

Bezeichnung von Bodenindikatoren mit Rippenstruktur Erläuterung und Anwendungsbereich Leitstreifen (LS)

  • Leitstreifen bestehen aus Rippen, die in Längsrichtung verlegt werden. Sie beschreiben die Wegeführung und markieren z.B. auf Bahnsteigen den Gefahrenbereich.
  • Auffindestreifen (AF)Auffindestreifen in Rippenstruktur, die über die gesamte Breite des Gehweges verlegt sind, weisen auf Bus- oder Straßenbahnhaltestellen hin.
  • Richtungsfeld (RF)Richtungsfelder weisen auf Überquerungsstellen hin und zeigen mit der Verlegerichtung der Rippen die Querungsrichtung an.
  • Sperrfeld (SF)Sperrfelder werden an Überquerungsstellen parallel zum Bord angeordnet und warnen blinde Menschen vor Bordsteinabsenkungen von weniger als 3 cm.
  • Einstiegsfeld (EF)Einstiegsfelder deuten an Bahnsteigen auf geeignete Einstiegstüren eines Busses oder einer Straßenbahn. Sie werden parallel zum Bord verlegt. Bezeichnung von Bodenindikatoren mit Noppenstruktur Erläuterung und Anwendungsbereich.
  • Auffindestreifen (AF) Auffindestreifen mit Noppenstruktur, die über die gesamte Breite des Gehweges verlegt sind, weisen auf gesicherte Überquerungsstellen hin.
  • Aufmerksamkeitsfeld (AMF)Aufmerksamkeitsfelder warnen vor Treppen oder Hindernissen und markieren Zielpunkte. Vor Treppen verlaufen sie über die gesamte Breite. Als Fläche verlegt, können sie beispielsweise auf Gefahrenstellen wie z.B. ungesicherte Überquerungsstellen hinweisen.
  • Abzweigfeld (AZF)Abzweigfelder zeigen Richtungsänderungen in Leitstreifen an oder weisen auf Ziele, die sich seitlich des Leitstreifens befinden.

Kreisverkehr

Für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch für ältere Menschen können Kreisverkehre zu Problemen führen. Die akustische Wahrnehmung und Zuordnung der Fahrzeugströme ist beinahe unmöglich, weil es keine hörbaren Pausen im Verkehrsfluss wie bei einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung gibt. An Kreisverkehren ist die Auffindbarkeit der gesicherten Übergangsstellen deshalb besonders wichtig und erfordert, dass die Seitenräume mit taktil und visuell kontrastreichen Bodenindikatoren gestaltet werden. Als weitere Maßnahme empfiehlt sich eine bauliche Trennung der Kreisfahrbahn und des Seitenraumes außerhalb der Überquerungsstelle (z.B. durch Grünstreifen, Geländer oder Abschrankung). Straßenbahn- und Eisenbahntrassen müssen an gesicherten Bahnübergängen überquert werden. Generell gilt, dass die Überquerungsstellen von Bahnanlagen stufenlos und hindernisfrei sein müssen. Sie sollen außerdem an ein Blindenleitsystem angeschlossen werden. Die Bodenindikatoren dürfen jedoch nicht in den Lichtraum der Bahnfahrzeuge ragen. Ebenso sollen sie nicht über den Bahnkörper hinweg verlegt werden. Unterschiedliche Regelungen für Bahnübergänge an Straßenbahnen und Eisenbahnen sind zu beachten. Die Querungsstelle selbst sollte sich in Material, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit deutlich von der Gleisanlage unterscheiden. Für Menschen mit Gehhilfen oder Blindenlangstock stellt darüber hinaus der Spalt zwischen Schiene und Bodenbelag für das Rad des Eisenbahn-fahrzeugs ein Hindernis dar. Er sollte deshalb möglichst schmal ausgeführt werden. Bei Bahnübergängen mit Schrankenanlagen ist zu beachten, dass blinde und sehbehinderte Menschen Schranken in der Regel aufgrund fehlender Tastkanten mit dem Langstock nicht wahrnehmen können. Ein akustisches Warnsignal nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist deshalb notwendig. Werden Umlaufsperren eingerichtet, so sind die Bewegungsflächen von Menschen mit Rollstuhl oder Rollator zu berücksichtigen.

Quelle: Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur ADAC