Unsere Vorzeigekreuzungen im Ortsteil Ruit, Hedelfinger Straße / Kirchheimer Straße und Otto-Vatter-Straße sind in gleichem Maße für Menschen mit Sehbehinderung, Rollstuhl oder Rollator ideal. 

Rollstuhlfahrer*innen haben eine Bordsteinabsenkung auf Fahrbahnhöhe von +- 0 cm, also Nullabsenkung.
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Bordsteinkantenhöhe ca. 3 – 6 cm (je nach technischer Möglichkeit). Durch Blindenleitlinien (taktile Leitelemente) sowie akustischem Freigabeton (grünes Licht hörbar gemacht) wird man zielgerecht über die Kreuzung geleitet.
Das Auffinden der Doppelquerung für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgt durch die Blindenleitlinie, die zwischen Treppenanlage und Bordsteinkannte verläuft.

Foto: Heimsch

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Bemaßte Prinzipskizze einer gesicherten getrennten Querungsstelle  
mit differenzierter Bordhöhe mit der minimalen Breite von 2,80 m.
Querungsstelle für alle Fußgänger, jedoch speziell gestaltet für Rollstuhl- und Rollatornutzer, bestehend aus Sperrfeld, Rampenstein und Verziehungen.
Querungsstelle für alle Fußgänger, jedoch speziell gestaltet für blinde Menschen, bestehend aus Auffindestreifen (im Bereich von Ziffer mit orthogonal angeordneten Noppen sowie Richtungsfeld. Sperrfeld (Rippen parallel zum Bord) Richtungsfeld (Rippen quer zum Bord) Rampenstein, Nullabsenkung, gelegentlich auch als Querungs- oder Rollbord bezeichnet 6% Längsgefälle von 3 auf 12 cm, Verziehung von 0 auf 3 cm. 6% Längsgefälle von 3 auf 6 cm 6% Längsgefälle von 6 auf 12 cm
Die Rippen des Richtungsfeldes weisen genau in Querungsrichtung, verlaufen also u. U. nicht rechtwinklig zum Bordstein, sondern schräg.

Quelle:
Dietmar Böhringer: Optimierung barrierefreier Querungsstellen dietmar.boehringer@boehri.de;
Riegeläckerstr. 8, 71229 Leonberg