Mit freundlicher Genehmigung  von Frau Poschta Franziska

Blindenführhunde kennt sicher jeder. Die gibt es übrigens schon seit 1916 für blinde Menschen als Hilfe im Alltag. Außer Blindenführhunde werden Assistenzhunde in Deutschland meistens privat, oder
durch Spenden und Sponsoren finanziert. Die Krankenkassen, Rentenversicherungen und Sozialämter sind es noch nicht gewöhnt einen Assistenzhund zu finanzieren. Die Krankenkassen übernehmen aber in einzelnen Fällen bis zu 20.000 € und das ist längst nicht die komplette Summe, die benötigt wird. Die Ausbildung für solche Hunde ist noch nicht standardisiert. Fest steht aber: Menschen mit Assistenzhund haben mehr Lebensqualität.

Warnhunde helfen Menschen die zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Asthma, Migräne oder Schlaganfall haben / hatten. Z.B. können sie rechtzeitig wahrnehmen und dann warnen, wenn bei einem Diabetiker der Blutzuckerspiegel stark ansteigt oder sinkt. Wie ein Hund so etwas macht, ist noch nicht ganz nachgewiesen. Beim Warnhund geht das nicht nur über den Geruchssinn, sondern auch Vitalfunktionen, Atmung, Puls,
Herzfrequenz und die Ausstrahlung eines Menschen spielen da eine Rolle. Da wird noch geforscht. Wie bringt man das den Hunden bei? Gar nicht. Die Hunde bringen das mit. Es ist angeboren. Warnhunde spüren solche Veränderungen auch nicht „nur“ bei ihrem Menschen, sondern auch bei jedem anderen.

Dem Anzeigehund aber muss man das beibringen und er ist dann auch nur auf „seinen“ Menschen fixiert. Das funktioniert dann über den Geruchssinn. Dann gibt es da noch die Mobilitätsassistenzhunde die Menschen im Rollstuhl helfen
können, oder auch Menschen mit psychischer Erkrankung wie z.B. Depressionen, Autismus, ADHS, Borderlinern und auch bei Demenz erkrankten Menschen können sie gute Hilfe leisten.
Die Warteliste für Assistenzhunde ist lang und der Bedarf an ihnen ist groß. Bis zur 12. Lebenswoche findet eine Prägung auf alles statt. Das bleibt dann ein ganzes Leben lang. Das heißt: von Anfang an dabei sein ein MUSS ab der 8
Lebenswoche!

Seit Juli 2021 gibt es das Teilhabestärkungsgesetz. Es klärt auf wohin solche Hunde mitgenommen werden dürfen. Nämlich überall dorthin wo man „normale“ Straßenkleidung trägt. Es sollte niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden! Seit Jan.2022 trat das Teilhabestärkungsgesetz in Kraft. Mit Artikel 9 dieses Gesetzes, wurde in das Behindertengleichstellungsgesetz Regelungen über Assistenzhunde neu eingefügt. Es besagt ganz klar, dass Menschen mit Handicap in Begleitung mit ihrem Assistenzhund der Zutritt im öffentlichen Raum nicht mehr verweigert werden darf!

Deshalb gibt es auch verschiedene Organisationen die sich dafür einsetzen, dass der Zutritt auch wirklich überall gewährleistet wird!

So lautet ein klarer Appell an alle: Gegenseitig helfen, akzeptieren, mitreden, sich einmischen und für solche Menschen
klar Position beziehen!

Bericht: Daniela Köhler, Arbeitskreis, Forum Gesellschaft inklusiv