Zugeparkt

Blindenleitlinien

So nicht!

Wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, muss mit Bußgeld rechnen.

 

 

 

Immer wieder kommt es vor, dass Gehwege oder Blindenleitlinien zugeparkt sind. Kinderwagen, Rollatorfahrer*innen und Rollstuhlfahrer*innen sind in solchen Situationen sehr gefährdet.

Auch sehbehinderte und blinde Menschen haben ein erhöhtes  Risiko eines Unfalls. Entweder müssen sie warten, bis der Autofahrer kommt und Platz macht, oder sie müssen sich mühevoll, oft über eine hohe Bordsteinkannte auf die Straße begeben. Das ist eine sehr hohe Gefahrenquelle.
Der Autofahrer kann mit mindestens 20 Euro und bei Behinderung mit 35 Euro Bußgeld bestraft werden.

Deshalb ein dringender Appell an alle: Bitte halten Sie Gehwege und Blindenleitlinien frei.

Bild und Text: Hei